E-Rezept 1.3.0 für Zahnärzte ab Oktober 2025

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E-Rezept Version 1.3.0: Zahnarzt – Freitextverordnung ab Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

  • Ab Oktober 2025: Zahnarztpraxen müssen E-Rezepte als Freitext ausstellen.
  • Wichtige Änderung: Nutzung eigener Arzneimitteldatenbanken ist nicht mehr erlaubt.
  • Version 1.3.0: Strukturierte Angaben sind ohne spezialisierte Datenbank nur als Freitext möglich.
  • Relevanz: Neues Verfahren soll gesetzeskonforme Verordnungen sicherstellen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Handlungsanweisungen
  2. Ressourcen
  3. Häufige Fragen

Handlungsanweisungen

✅ Schritt 1: Im Praxisverwaltungssystem den Workflow für die E-Rezept-Freitextverordnung aufrufen – nicht den strukturierten Modus nutzen.
Werkzeuge: Praxisverwaltungssystem
Hinweis: Unbedingt den Freitextmodus wählen, da keine strukturierte Prüfung erfolgt.

✅ Schritt 2: Medikament oder Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform, ggf. weitere Angaben VOLLSTÄNDIG im Freitextfeld dokumentieren.
Werkzeuge: Praxisverwaltungssystem
Hinweis: Alle Angaben müssen vollständig sein, da keine strukturierte Prüfung erfolgt.

✅ Schritt 3: Rezept digital signieren und dem Patienten wie gewohnt als E-Rezept (App, eGK, Papierausdruck/Token) bereitstellen.
Werkzeuge: eZahnarztausweis
Hinweis: Sicherstellen, dass das Rezept korrekt signiert ist.

Ressourcen

Schlagwörter:

#E-Rezept #Zahnarzt #Freitextverordnung

Verwandte Themen:

  • E-Rezept
  • Arzneimitteldatenbanken

Aktualisiert: 2025-09-09
Erstellt mit KI-Unterstützung

Häufige Fragen

1. Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ist eine digitale Verschreibung von Arzneimitteln, die ab Oktober 2025 von Zahnärzten nur noch im Freitextformular ausgestellt werden kann.

2. Warum müssen wir Freitexte verwenden?
Ab Oktober 2025 dürfen keine eigenen Arzneimitteldatenbanken mehr genutzt werden, was die Ausstellung von E-Rezepten nur im Freitext ermöglicht.

3. Welche Informationen müssen im Freitextfeld stehen?
Alle relevanten Informationen wie Medikament, Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform müssen vollständig dokumentiert werden.

4. Wie erfolgt die digitale Signatur?
Die Signatur erfolgt wie gewohnt mit dem eZahnarztausweis und muss korrekt sein, um das Rezept gültig zu machen.

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