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Wirkstoffverordnung in Zahnarztpraxen ab 1. Oktober 2023
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
- Ab 1. Oktober 2023: Verordnungen müssen strukturiert übermittelt werden.
- Praxen ohne Datenbank müssen zu Freitextverordnungen wechseln.
- Freitextverordnungen müssen spezifische Angaben enthalten.
- Handelsnamen erfordern zusätzliche Dokumentation.
Inhaltsverzeichnis
Hauptinhalt
Ab dem 1. Oktober 2023 müssen Zahnarztpraxen Verordnungen strukturiert übermitteln. Praxen ohne Datenbank sind gezwungen, auf Freitextverordnungen umzustellen, die spezifische Angaben wie Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße enthalten müssen. Bitte beachten Sie, dass Handelsnamen zusätzliche Dokumentation erfordern.
Handlungsanweisungen
- Schritt 1: Erstellen Sie eine Freitextverordnung mit den erforderlichen Angaben: Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße.
Werkzeuge: Textverarbeitungssoftware
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass keine Pharmazentralnummern oder Dosierungsangaben im Freitextfeld enthalten sind.
Ressourcen
Schlagwörter
#Wirkstoffverordnung #Freitextverordnung #Zahnarztpraxis
Verwandte Themen
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FAQ
Warum müssen Verordnungen strukturiert übermittelt werden?
Um eine einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen.
Was passiert, wenn eine Praxis keine Datenbank hat?
Diese Praxen müssen auf Freitextverordnungen umstellen, die spezifische Angaben enthalten müssen.
📅 Aktualisiert: 2025-09-09
🤖 Erstellt mit KI-Unterstützung
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